Kinderzuschlag: bis zu 297 € pro Kind, die viele nie beantragen

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Auszahlungstermin & Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag ist zusätzliches Geld für Familien, die zwar ihren eigenen Bedarf mit dem Einkommen decken, aber nicht den ihrer Kinder. Er wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt und kann pro Kind einen dreistelligen Betrag im Monat ausmachen.

Trotzdem holen ihn viele berechtigte Familien nie ab. Der Grund ist selten Unwissen über die Existenz der Leistung, sondern die Prüfung: Die offizielle Berechnung verlangt Zahlen, die man erst zusammensuchen muss, und viele brechen genau dort ab.

Wer grundsätzlich in Frage kommt

  • Du beziehst für das Kind Kindergeld und das Kind lebt in deinem Haushalt.
  • Das Kind ist unter 25 und unverheiratet.
  • Dein Bruttoeinkommen liegt über einer Mindestgrenze — Kinderzuschlag ist für Erwerbstätige gedacht, nicht als Ersatz für Bürgergeld.
  • Das Einkommen der Familie reicht für euch als Eltern, aber nicht für den gesamten Familienbedarf.
  • Mit dem Kinderzuschlag entfällt die Hilfebedürftigkeit — sonst führt der Weg über das Bürgergeld.

Was oft übersehen wird

Wohnkosten zählen mit. Zwei Familien mit demselben Gehalt können unterschiedlich anspruchsberechtigt sein, weil die eine in München und die andere in Chemnitz wohnt. Wer die Miete nicht mit angibt, rechnet sich den Anspruch weg.

Auch das Vermögen wird geprüft, allerdings mit Freibeträgen. Ein normales Girokonto und ein Auto stehen dem Anspruch in der Regel nicht im Weg.

Der Kinderzuschlag öffnet zusätzlich die Tür zum Bildungs- und Teilhabepaket — Schulbedarf, Mittagessen, Vereinsbeiträge. Dieser Nebeneffekt ist oft mehr wert als der Zuschlag selbst.

Der Antrag Schritt für Schritt

  1. 1Vorab überschlägig prüfen, ob ein Anspruch überhaupt plausibel ist — das erspart den Papierkram im aussichtslosen Fall.
  2. 2Einkommensnachweise der letzten sechs Monate zusammenlegen, für beide Elternteile.
  3. 3Mietvertrag oder Nebenkostenabrechnung bereithalten — die Wohnkosten sind ein Kernwert der Berechnung.
  4. 4Antrag online bei der Familienkasse stellen; der Kindergeldbezug ist dabei Voraussetzung, kein zweiter Antrag.
  5. 5Bewilligung gilt in der Regel für sechs Monate, danach neu beantragen — auch wenn sich nichts geändert hat.

Anspruch in der App überschlagen

  1. 1

    Fünf Angaben eintragen

    Einkommen, Wohnkosten, Kinderzahl und Alter genügen für eine erste Einschätzung.

  2. 2

    Ergebnis lesen

    Die App zeigt, ob ein Anspruch plausibel ist — als Orientierung, nicht als Bescheid.

  3. 3

    Unterlagen sammeln

    Der Antrag-Helfer listet auf, welches Formblatt und welche Nachweise du brauchst.

  4. 4

    Frist im Blick behalten

    Die Bewilligung läuft nach sechs Monaten aus; die App erinnert vor dem Ablauf.

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Häufige Fragen

Ist der Rechner in der App verbindlich?

Nein. Er gibt eine Orientierung, ob sich ein Antrag lohnt. Verbindlich entscheidet allein die Familienkasse auf Basis deiner vollständigen Unterlagen.

Verliere ich Kindergeld, wenn ich Kinderzuschlag beantrage?

Nein. Der Kinderzuschlag kommt zusätzlich zum Kindergeld und ersetzt es nicht.

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