Am üblichen deutschen Kreisverkehr mit Zeichen 215 („Kreisverkehr“) und Zeichen 205 („Vorfahrt gewähren“) hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt. Wer einfährt, wartet auf eine ausreichend große Lücke. Beim Einfahren ist Blinken in dieser Kombination ausdrücklich verboten; beim Ausfahren zeigst du die Richtungsänderung an.
Wichtig ist die Beschilderung an der tatsächlichen Einfahrt. Eine rund angelegte Kreuzung ohne diese Zeichenkombination ist rechtlich nicht automatisch derselbe Fall. Verlasse dich daher nicht nur auf die Form der Verkehrsinsel.
Die beiden Schilder zusammen lesen
Zeichen 215 gibt die Fahrtrichtung im Kreisverkehr vor. Steht darunter Zeichen 205, müssen Einfahrende die Fahrzeuge im Kreis durchfahren lassen. § 8 Absatz 1a StVO formuliert diese Kombination ausdrücklich. Reduziere deine Geschwindigkeit schon vor der Haltelinie und beobachte vor allem den Verkehr, der deine Einfahrt kreuzt.
Gibt es keine solche Kombination, lies die vorhandenen Schilder und gegebenenfalls die allgemeine Vorfahrtregel neu. Genau deshalb ist „Im Kreis hat immer jeder Vorfahrt“ keine verlässliche Lernregel.
Blinken: Einfahrt und Ausfahrt unterscheiden
Beim Einfahren in den nach § 8 Absatz 1a geregelten Kreisverkehr darfst du den Blinker nicht benutzen. Du fährst in die vorgeschriebene Richtung und suchst eine Lücke. Bevor du den Kreis verlässt, zeigst du dein Abbiegen rechtzeitig an. Setze den Blinker so, dass andere deine Ausfahrt erkennen können, ohne sie mit einer früheren Ausfahrt zu verwechseln.
Ein Blinker eines anderen Fahrzeugs allein garantiert keine freie Einfahrt. Beobachte, ob das Fahrzeug tatsächlich ausfährt. Im Zweifel wartest du; § 8 verlangt, dass der bevorrechtigte Verkehr weder gefährdet noch wesentlich behindert wird.
Beispiel mit drei Fahrzeugen
Du wartest an der Einfahrt. Links nähert sich ein Auto auf der Kreisfahrbahn; hinter dir wartet ein weiteres Auto. Das Auto im Kreis fährt zuerst. Sobald es deine Einfahrt passiert hat oder sicher vorher ausfährt und eine ausreichende Lücke entsteht, kannst du einfahren. Das Fahrzeug hinter dir folgt erst danach und beurteilt die Lage selbst neu.
Möchtest du an der nächsten Ausfahrt herausfahren, kündige das an und beobachte Radfahrende oder Fußgänger im Bereich der Ausfahrt. Deine Vorfahrt auf der Kreisfahrbahn bedeutet nicht, dass du beim Abbiegen andere Verkehrsteilnehmer übersehen darfst.
Vier Fehler, die häufig passieren
- Schon vor der Einfahrt blinken, obwohl Zeichen 215 und 205 gelten.
- Sich nur am Blinker des Fahrzeugs im Kreis orientieren und zu früh losfahren.
- Die gewünschte Ausfahrt zu spät oder gar nicht anzeigen.
- Eine ähnlich aussehende, aber anders beschilderte Kreuzung wie einen geregelten Kreisverkehr behandeln.
Prüfschema für Theorie und Praxis
- 1Suche an deiner Einfahrt Zeichen 215 und 205.
- 2Prüfe, ob Verkehr auf der Kreisfahrbahn deine Einfahrt erreicht.
- 3Fahre ohne Einfahrtsblinker ein, sobald du sicher niemanden behinderst.
- 4Zeige die gewählte Ausfahrt rechtzeitig an und prüfe den querenden Verkehr.
Kreisverkehr-Regeln systematisch lernen
- 1
Schilder erkennen
Trenne die Regel für den Kreisverkehr von ähnlich aussehenden Kreuzungen.
- 2
Vorfahrt entscheiden
Übe, den bevorrechtigten Verkehr vor deiner Einfahrt zu erkennen.
- 3
Abbiegen mitdenken
Übertrage die allgemeine Abbiege-Sorgfalt auf das Ausfahren.

Amtliche Quellen
Häufige Fragen
Wer hat im deutschen Kreisverkehr Vorfahrt?
Bei der Kombination aus Zeichen 215 und Zeichen 205 hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt. Ohne diese Kombination musst du die konkrete Beschilderung prüfen.
Muss ich beim Einfahren blinken?
Bei einem Kreisverkehr mit Zeichen 215 und 205 ist das Blinken beim Einfahren nach § 8 Absatz 1a StVO unzulässig.
Wann blinke ich beim Ausfahren?
Vor der gewählten Ausfahrt, rechtzeitig und eindeutig. Das Ausfahren ist eine Richtungsänderung; beobachte dabei auch querenden Rad- und Fußverkehr.