Ein Hund zieht ein, und mit ihm eine Handvoll Behördenpflichten, die niemand beim Züchter oder im Tierheim erklärt. Manche gelten bundesweit, manche nur in bestimmten Ländern, und die Fristen sind kurz — in vielen Gemeinden zwei bis vier Wochen.
Die Reihenfolge ist nicht egal: Wer Chip und Haftpflicht zuerst erledigt, hat beim Steueramt und beim Register alles zur Hand.
Was überall Pflicht ist
- Hundesteuer: Anmeldung bei der Gemeinde, meist innerhalb von zwei bis vier Wochen nach Einzug. Kosten zwischen etwa 50 und 200 Euro im Jahr, für sogenannte Listenhunde deutlich mehr.
- Kennzeichnung: In allen Bundesländern ist der Mikrochip Pflicht oder faktisch Standard; für Reisen ins EU-Ausland ist er ohnehin vorgeschrieben.
- Tollwutimpfung, wenn der Hund reist oder aus dem Ausland kommt — ohne gültige Impfung kein Grenzübertritt.
Was je nach Bundesland Pflicht ist
- Hundehaftpflichtversicherung: Pflicht unter anderem in Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen, für alle Hunde. In anderen Ländern nur für bestimmte Rassen — und überall dringend zu empfehlen, weil Halter unbegrenzt haften.
- Registrierung in einem Landesregister, etwa in Niedersachsen, Berlin oder Hamburg, mit Chipnummer und Halterdaten.
- Sachkundenachweis oder Hundeführerschein: In Niedersachsen für jeden Ersthundehalter, in anderen Ländern rassen- oder anlassbezogen.
Die sinnvolle Reihenfolge
- 1Chip und Impfpass beim Tierarzt prüfen oder nachholen — die Chipnummer wird überall verlangt.
- 2Haftpflicht abschließen; die Versicherungsnummer wird bei Register und teils bei der Steuer abgefragt.
- 3Hundesteuer anmelden — online oder beim Bürgeramt, mit Chipnummer, Rasse, Alter, gegebenenfalls Versicherung.
- 4Steuermarke am Halsband anbringen, wo vorgeschrieben.
- 5Zusätzlich beim Haustierregister von TASSO oder Findefix eintragen — kostenlos und der schnellste Weg zurück, wenn der Hund entläuft.
Wenn die Anmeldung vergessen wurde
Hundesteuerhinterziehung wird als Ordnungswidrigkeit verfolgt; Gemeinden verlangen die Steuer rückwirkend und setzen ein Bußgeld obendrauf. Wer sich selbst meldet, kommt in der Regel mit der Nachzahlung davon.
Ein fehlender Haftpflichtschutz ist das teurere Risiko: Für einen Unfall, den der Hund verursacht, haftet der Halter mit dem gesamten Vermögen.
Sachkunde mit der App vorbereiten
- 1
Prüfungsfragen des Bundeslands üben
Die App ordnet die Fragen nach Bundesland, damit du genau den Stoff lernst, der bei dir abgefragt wird.
- 2
Lücken aufdecken
Nach dem ersten Durchgang zeigt die Statistik, welche Themen — Recht, Haltung, Verhalten — noch unsicher sind.
- 3
Prüfungssimulation
Unter Prüfungsbedingungen durchgehen, bis mehrere Durchläufe in Folge bestanden sind.
- 4
Bescheinigung mitnehmen
Der bestandene Sachkundenachweis wird bei der Anmeldung in einigen Ländern direkt verlangt.

Häufige Fragen
Wie schnell muss ich den Hund anmelden?
Das regelt jede Gemeinde selbst, üblich sind zwei bis vier Wochen nach Einzug oder Zuzug. Bei einem Umzug muss der Hund in der alten Gemeinde ab- und in der neuen angemeldet werden.
Gilt die Steuerbefreiung für Tierheimhunde überall?
Nein. Viele Gemeinden befreien Hunde aus dem Tierheim für ein oder zwei Jahre, andere nicht. Nachfragen lohnt sich bei der Anmeldung.