Kindergeld für Ausländer: wer Anspruch hat — EU-Bürger, Drittstaatler, Studierende und Geflüchtete

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Auszahlungstermin & Kinderzuschlag

Kindergeld ist keine Leistung nur für Deutsche. Wer in Deutschland wohnt und einen berechtigenden Aufenthaltsstatus hat, bekommt es für Kinder, die im Haushalt leben — unabhängig davon, wo das Kind geboren wurde und welchen Pass die Eltern haben.

Entscheidend ist der Aufenthaltstitel. Hier unterscheidet das Gesetz sehr genau, und genau hier scheitern Anträge.

Wer ohne Weiteres Anspruch hat

  • EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland — mit Freizügigkeitsrecht, also erwerbstätig, arbeitsuchend mit Aussicht oder mit ausreichenden Mitteln.
  • Niederlassungserlaubnis und Daueraufenthalt-EU.
  • Blaue Karte EU, Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit, Fachkräfte nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz.
  • Anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte ab dem Monat der Anerkennung.
  • Familiennachzug zu einer berechtigten Person.

Wo es kompliziert wird

  • Aufenthaltserlaubnis zum Studium (§ 16b AufenthG): grundsätzlich kein Anspruch — es sei denn, man ist gleichzeitig freizügigkeitsberechtigter EU-Bürger oder das Kind hat selbst einen berechtigenden Status. Viele internationale Studierende mit Kind wissen das nicht und beantragen vergeblich.
  • Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach dem Studium (§ 20 AufenthG): ebenfalls ausgeschlossen, bis eine Erwerbstätigkeit und der passende Titel vorliegen.
  • Duldung und Aufenthaltsgestattung während des Asylverfahrens: kein Anspruch; stattdessen laufen Leistungen über das Asylbewerberleistungsgesetz.
  • Humanitäre Aufenthaltserlaubnisse: Anspruch meist erst nach einer Wartezeit oder bei Erwerbstätigkeit — der Einzelfall zählt.

Was die Familienkasse sehen will

  1. 1Steuer-Identifikationsnummern von Antragsteller und Kind — die des Kindes kommt nach Anmeldung automatisch per Post.
  2. 2Kopie des Aufenthaltstitels, bei EU-Bürgern Nachweis der Erwerbstätigkeit oder der Freizügigkeit.
  3. 3Geburtsurkunde des Kindes, bei ausländischen Urkunden mit Übersetzung und gegebenenfalls Apostille.
  4. 4Meldebescheinigung für Kind und Eltern.
  5. 5Bei Kindern über 18: Schul-, Ausbildungs- oder Studiennachweis.

Kinder im Ausland und andere Leistungen

Für Kinder, die im EU-Ausland leben, besteht Anspruch, wenn ein Elternteil in Deutschland sozialversicherungspflichtig arbeitet; Leistungen aus dem Wohnsitzland werden angerechnet. Für Kinder außerhalb der EU gibt es in der Regel kein Kindergeld — Ausnahmen regeln einzelne Abkommen.

Wer Kindergeld bekommt, kann zusätzlich Anspruch auf den Kinderzuschlag haben. Er ist bei Familien mit ausländischem Pass besonders häufig unbeantragt, weil die Prüfung noch komplizierter wirkt als das Kindergeld selbst.

Antrag mit der App vorbereiten

  1. 1

    Anspruchs-Check durchgehen

    Die App fragt Aufenthaltsstatus, Wohnsitz und Kindesalter ab und zeigt, ob ein Antrag aussichtsreich ist.

  2. 2

    Antrag-Helfer nutzen

    Welches Formblatt, welche Unterlagen, welche Frist — abgestimmt auf deinen Fall.

  3. 3

    Bescheid verstehen

    Kommt eine Ablehnung oder Rückfrage, erklärt der Bescheid-Erklärer in einfachem Deutsch, was gemeint ist.

  4. 4

    Termin und Kinderzuschlag

    Nach der Bewilligung zeigt die App den Auszahlungstermin und rechnet den Kinderzuschlag aus.

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Häufige Fragen

Bekomme ich als internationaler Student mit Kind Kindergeld?

Mit einer Aufenthaltserlaubnis nur zum Studium in der Regel nicht. Anders, wenn du EU-Bürger bist oder nach dem Studium einen Titel zur Erwerbstätigkeit erhältst.

Gilt der Anspruch rückwirkend?

Kindergeld wird rückwirkend nur für sechs Monate vor Antragstellung gezahlt. Wer wartet, verliert Geld — der Antrag sollte im Monat der Berechtigung gestellt werden.

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